Was wollen wir - was machen wir - Ein Auszug aus der Satzung

Tue, 15 Oct 2024 17:43:54 +0000 von Kirchengemeinde Altenau-Schulenberg

§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Erhalts der St. Nikolai-Kirche sowie des Hauses der Kirche in 38707 Altenau i.S.d. § 52 Abs. 2 AO. 
 (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Spenden, Beiträgen, Umlagen, Zuschüssen, sonstigen Zuwendungen und weiterer erwirtschafteter Überschüsse und Gewinne sowie deren Weiterleitung zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des Absatzes 1.
 (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 (4) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 (5) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
 
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. In seiner Eigenschaft als Förderverein im Sinne des § 58 AO verwendet er die ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschließlich zur Förderung der in § 2 der Satzung genannten steuerbegünstigten Einrichtung.
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